Nicht sparen an der Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine wichtige Versicherung, die am häufigsten verkannt wird. Beinahe jeder Vierte wird innerhalb seines Berufslebens berufsunfähig. Lediglich ein kleiner Teil der Berufstätigen ist jedoch gegen eine Berufsunfähigkeit versichert. Im Durchschnitt muss dann ein solcher Frührentner aber etwa 15 Jahre durchhalten bis er in den Genuss einer gesetzlichen Rente kommt. Dies ist eine lange Zeit, in der den meisten der finanzielle Ruin droht. Der beste Zeitpunkt eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen ist, wenn man noch jung und gesund ist. Leider hat man in dieser Zeit meist noch wenig Geld und eine Berufsunfähigkeits-versicherung ist nicht gerade billig. Vorteilhaft ist jedoch auch, dass man in jungen Jahren noch relativ frei von Vorerkrankungen ist.
Die Versicherer achten sehr genau auf die Risiken und lehnen auch manchmal einen Versicherungswilligen ab. Es kann also sein, dass sie nicht unbedingt den gewünschten Vertrag erhalten. Hier lohnt ein Vergleich der Anbieter besonders. Zum Vertragsabschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung müssen sie genaue Angaben zu ihren bisherigen Krankheiten machen. Besonders kritisch gesehen werden psychische Erkrankungen und Rückenprobleme. Diese beiden Krankheitsformen sind mittlerweile die häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit , und sind oft ein Ausschluss von Leistungen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung. Waren sie etwa schon einige Male wegen Rückenschmerzen beim Orthopäden, so kann es sein dass die Versicherung alle Erkrankungen die etwas mit dem Rücken zu tun haben ausschließt. Das bedeutet dass die Versicherung nicht zahlt, wenn sie etwa wegen eines Bandscheibenvorfalls ihre Beruf nicht mehr ausüben können.
Nicht klug ist es Vorerkrankungen nicht anzugeben, auch hier kann es sein dass die Versicherung bei Berufsunfähigkeit nicht zahlt. Bei ihrem Vertrag sollten sie auch auf abstrakte Verweisungen achten. Das heißt eine Berufsunfähigkeitsversicherung versucht zunächst die Kunden in einem anderen Beruf unterzubringen. In so einem Fall wird also auch nicht gezahlt. Sie sollten also darauf achten, dass ihr Versicherungsschutz durch solche Klauseln nicht zu sehr eingeschränkt wird.
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